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Vorsteuerrückerstattung 2025 für Drittländer rasch einreichen!

Um sich in Österreich angefallene Vorsteuern erstatten zu lassen, müssen Unternehmen mit Sitz in einem Drittland unbedingt die Abgabefrist einhalten. Diese läuft nun am 30. Juni 2026 ab. Da keine Möglichkeit zur Fristverlängerung existiert, muss also der Antrag für das Kalenderjahr 2025 bis spätestens am 30. Juni 2026 bei der österreichischen Finanzverwaltung eingelangt sein. Welche […]