Soeben per Post in der Druckversion an unsere Klientinnen und Klienten ergangen, ist die neueste Ausgabe unseres Kanzleimagazins „CLEVER STEUERN“ nun auch digital und online verfügbar.
Es war kein leichtes Unterfangen, die Seiten unserer Publikation zu füllen, denn man musste Stillstand, Untätigkeit und einem überlangen Urlaub einer Regierung, die derzeit sichtlich völlig überfordert wie das sprichwörtliche Kaninchen vor der Schlange agiert, Tribut zahlen. Dennoch glauben wir, Ihnen erneut ein interessantes Portfolio von sieben Themen präsentieren und ans unternehmerische Herz legen zu können.
Angeführt werden die Inhalte vom neuen Modell „Teilpension“, das man auch als „Altersteilzeit 2.0“ titulieren könnte. Ab Oktober soll der verpflichtende IBAN-Namensabgleich, im Inland und EU-weit den Zahlungsbetrug verhindern. Zudem gibt es über Neuerungen 2025/26 in der Lohnverrechnung zu berichten und es wird auf den 2025 neu beworbenen Klassiker „Handwerkerbonus“ verwiesen. Beachten Sie bitte auch das Thema der neuen Umsatzgrenze für Kleinunternehmer oder die Erhöhung der Sicherheit bei der Verwendung von FinanzOnline. Und natürlich dürfen die voraussichtlichen Werte der Sozialversicherung für 2026 nicht in unseren Inhalten fehlen.
Wir hoffen also, Ihnen auch diesmal ein Potpourri an interessanten, informativen und lesenswerten Beiträgen vorlegen zu dürfen und wünschen gutes Infotainment bei der Lektüre.
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