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KSW-Gründerbonus jetzt auf 250 Euro erhöht

Gute Nachrichten für Unternehmensgründer & -innen: Der Gründerbonus der Kammer der
Steuerberater/innen und Wirtschaftsprüfer/innen wurde von bisher EUR 200,- auf EUR 250,- erhöht

Mittels der vom KSW bereits im Jahr 2013 ins Leben gerufenen Aktion „niemals-ohne“ (Webseite: niemals-ohne.at) können Gründer/innen über die Webseite gründerbonus.at bekanntlich ihren Bonus beantragen. Ziel dieser Initiative war und ist es, Gründerinnen und Gründer zu unterstützen und diese gleich zu Beginn ihrer Unternehmenslaufbahn in Kontakt mit Steuerberatern und Steuerberaterinnen zu bringen um sie fachlich und finanziell zu unterstützen.

Neben der für jedes Unternehmerleben essenziellen Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater erhalten Gründer/innen in Hinsicht auf den finanziellen Aspekt nunmehr einen Bonus in Höhe von EUR 250,- auf die erste Honorarnote einer Steuerberatungskanzlei durch die KSW selbst.

So funktioniert der Gründerbonus

  1. Neo-Unternehmen registrieren sich auf www.gründerbonus.at, laden ihren
    Gründungsnachweis hoch und beantragen den Gründerbonus selbst online.
  2. Anschließend laden sie die erste Honorarnote, die sie von ihrer
    Steuerberatungskanzlei im Zuge der Gründung erhalten haben, auf ihr Profil auf
    www.gründerbonus.at hoch und geben ihre Bankdaten an.
  3. Nach Prüfung durch die KSW wird der Gründerbonus innerhalb von zwei bis drei Wochen direkt
    auf das Konto der Gründerin bzw. des Gründers überwiesen.
    Man hat dabei insgesamt zwei Jahre ab dem Gründungsdatum Zeit, den Antrag vollständig
    abzuschließen.

Als Gründungsnachweise (siehe Punkt 1) gelten der GISA-Auszug oder die NeuFöG-Bestätigung. Aber Achtung: Verständigungen von Bezirkshauptmannschaften, Gewerbeanmeldungen/Bestätigungen der Antragstellung werden nicht angenommen!

Es gelten auch die SVS-Anmeldebestätigung bzw. SVS-Versicherungsbestätigung oder Willkommensschreiben. Auch hier aufgepasst: Die Versicherungserklärung für Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter werden nicht angenommen!

Zudem gelten der Wirtschafts-Compass-Auszug, ein Firmenbuchauszug, der Ver24 mit Stempel sowie Erklärungswechsel inkl. Gründungsdatum, sofern eine Steuerberatungskanzlei als Teilnehmerin angeführt ist

Besteht der Gründungsnachweis aus mehreren Seiten, muss dieser als ein zusammenhängendes
Dokument (PDF, JPG oder PNG) hochgeladen werden. Sollten die oben angeführten Nachweise nicht vorhanden sein, besteht alternativ die Möglichkeit, bei der Registrierung ein Formular herunterzuladen, das von der Steuerberatungskanzlei ausgefüllt, unterschrieben und abgestempelt wird. Dieses Formular gilt ebenfalls als Gründungsnachweis.

Details zur richtigen Honorarnote zur Einreichung:

Die Honorarnote muss mindestens 300 Euro brutto betragen.
Da der Bonus direkt an die Gründer/innen ausbezahlt wird, darf dieser nicht auf der Honorarnote der Steuerberatungskanzlei abgezogen oder berücksichtigt werden.
Die Art der Leistung ist frei wählbar – es muss sich nicht um den ersten Jahresabschluss handeln.
Aus der Honorarnote muss klar hervorgehen, dass es sich um eine Steuerberatungskanzlei handelt (z. B. durch Firmenwortlaut, Berufsbezeichnung oder Kanzleibezeichnung).

Auch hierbei aufgepasst: Honorarnoten von Bilanzbuchhalter/innen werden nicht angenommen!!! Und auch Kontoauszüge gelten nicht!

Und administrativ bei der Dokumenteneinreichung so?!? Nun, die fragliche Honorarnote muss als PDF, JPG oder PNG hochgeladen werden.