Nach der Ratifizierung im Sommer tritt ab 1. Januar 2027 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern in Kraft.
Dabei kommt es für betroffene heimische und argentinische Unternehmen und Investoren zu mehreren positiven Effekten, die wir hier kurz zusammenfassen wollen:
a. Reduzierte Quellensteuersätze
Bei Dividenden (Mindestbeteiligung 25% & Mindestbehaltedauer von 365 Tagen) beträgt der Steuersatz nun 10%, bei allen anderen Formen 15%. Bei den Zinsen gelten grundsätzlich 12%. Ausnahmen werden für staatliche Einrichtungen und Exportförderungen eingeräumt.
Bei Lizenzgebühren werden zwischen 3% und 15% fällig.
b. Vermeidung der Doppelbesteuerung
Österreich wird dabei die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt anwenden, während bei bestimmten Einkünften, wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren die Anrechnungsmethode gilt. Argentinien wendet hingegen nur die Anrechnungsmethode an.