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Ab Oktober neu: IBAN-Abgleich mit Zahlungsempfänger

Ab 9. Oktober 2025 kommt es zu einer schrittweisen Umsetzung einer neuen EU-Verordnung, die Zahlungsbetrug bekämpfen soll. Nämlich zum verpflichtenden IBAN-Namensabgleich bei Überweisungen.

Dieser verpflichtende IBAN-Namensabgleich bei Überweisungen innerhalb des EU-Raums wird natürlich einige Auswirkungen für Zahlungsabwicklungen von Banken, Konsumenten und Unternehmen haben. Wir haben einen Blick auf die neue Verordnung geworfen und stellen Ihnen die Fakten dar:

Überweisungen sollen sicherer werden
Bekanntlich erfolgten SEPA-Überweisungen ausschließlich auf Basis der IBAN. Dabei hatte bisher der eingegebene Empfängername keinerlei technische Relevanz. Und so kam es zu zahlreichen Betrugsfällen, bei denen manipulierte IBANs zu Zahlungen an falsche Empfänger führten. Mittels brandneuem „IBAN-Name Check“ will man diesen Betrugsmöglichkeiten einen Riegel vorschieben. Vor allem Banken müssen künftig vor Durchführung einer Überweisung prüfen, ob eingegebene Empfängernamen mit den Konteninhabern der jeweiligen IBANs übereinstimmen.

Dabei kommt es zu drei Stufen der Anzeige:

a) Volle Übereinstimmung, wobei der Empfängername mit dem IBAN des Empfängers exakt übereinstimmt.
b) Teilweise Übereinstimmung: Dabei stimmt der eingegebene Empfängername mit dem IBAN teilweise überein. Dies kann auf Tippfehler oder unterschiedliche Schreibweisen (z.B. Umlaute oder Kürzel) zurückzuführen sein.
c) Keine Übereinstimmung: Empfängername und IBAN stimmen nicht überein.

Und dann? Nun, bei keiner oder nur teilweiser Übereinstimmung kann die Bank künftig die Freigabe der Zahlung stoppen. Wie streng Banken bei der Bewertung von teilweisen Übereinstimmungen vorgehen, liegt im Ermessen der Bank. Bei keiner Übereinstimmung muss die Bank die Zahlung aber unbedingt stoppen.

Die gravierenden Auswirkungen für Unternehmen
Firmen sollten sich schon jetzt auf die Neuerung vorbereiten, denn Abweichungen im Namen – etwa durch Kürzel, Groß-/Kleinschreibung oder Tippfehler – könnten künftig zu Warnhinweisen führen. Keine Übereinstimmung zum Zahlungsstopp.

Daher sollten Sie die Datenqualität sicher stellen. Überprüfen Sie, ob alle erfassten Namen von Lieferanten, Kunden oder Mitarbeitern exakt mit den bei den Banken hinterlegten Daten übereinstimmen.
Buchhaltungs- und ERP-Systeme sollten zudem unbedingt auf Kompatibilität mit dem neuen Prüfverfahren der Banken geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.