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Investitionszuschuss Endenergieeffizienz: Anträge nur noch bis Anfang März 2026 möglich

Für 2026 läuft seit Jahresbeginn eine Ausschreibung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus mit einem Förderbudget von EUR 6 Mio. Dafür läuft nun bald die Antragsfrist langsam ab:

Gefördert werden dabei Investitionen zur Verbesserung der Endenergieeffizienz bei bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen und Prozessen. Angedacht sind übrigens später im Jahr 2026 zumindest zwei weitere Ausschreibungen mit einem Gesamtbudget von EUR 15 Mio. Im Prinzip können alle Betriebe oder unternehmerisch tätigen Organisationen sowie Vereine und konfessionellen Einrichtungen gefördert werden, deren Investitionsmaßnahmen die Voraussetzungen der Ausschreibung erfüllen.

Was wird gefördert?
Umfasst sind folgende Punkte:
a) Effizienzsteigerungen bei industriellen Anlagen und Prozessen mit einer maßgeblichen technologischen und ökologischen Verbesserung zur Bestandsanlage
b) Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
c) Wärmerückgewinnungen an Kälteanlagen oder Lüftungsanlagen
d) Heizungsoptimierung in überwiegend betrieblich genutzten Bestandsgebäuden
e) Free-Cooling z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser
Nicht gefördert werden jedoch zum Beispiel gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, der übliche betriebsgewöhnliche Anlagentausch und ein reiner Energieträgerwechsel.

Was ist zu beachten?
Durch die eingereichten Maßnahmen müssen mindestens 1,5 GWh anrechenbare Endenergie pro Jahr eingespart werden und die Wirksamkeit der Maßnahmen muss spätestens bis zum 31. Dezember 2029 eintreten. Zudem muss der Umwelteffekt ist ab diesem Stichtag für mindestens zehn Jahre sicher gestellt werden. Das Programm selbst erfolgt mittels eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, wonach die Reihung der Förderungsanträge innerhalb des ausgeschriebenen Budgets nach aufsteigenden „Förderungskosten“ (Euro/MWh) ermittelt wird. Die schnelle Umsetzung der Maßnahmen führt zu einem Vorteil bei der Reihung. Für die Berechnung dieser Reihung werden z.B. die Gesamtförderung (Investitionszuschuss plus weitere zugesicherte Förderungen) und die geplante anrechenbare Endenergieeffizienzsteigerung herangezogen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe entspricht der benötigten Förderung gemäß dem Förderungsgebot des Antragstellenden, ist aber mit EUR 180.- pro MWh geplanter Endenergieeinsparung pro Jahr begrenzt. Für das jeweilige Projekt sind somit maximal 50% der förderungsfähigen Kosten und EUR 2,5 Mio. pro Projekt zu lukrieren.

Wann endet die Einreichfrist?
Die Antragstellung gilt erst dann als eingebracht, wenn a) der Onlineantrag abgeschlossen und versendet wurde und b) das Förderungsgebot fristgerecht hochgeladen wurde. Beides muss zeitnah zusammen geschehen. Das Ende der Einreichfrist für den Onlineantrag ist der 9. März 2026, 12:00 Uhr. Die Frist für die Gebotsabgabe ist der 13. März 2026, 12:00 Uhr.

Welche Förderquellen stehen zur Verfügung, wenn ein Projekt Kriterien nicht erfüllt?
Falls ein Vorhaben nicht alle Kriterien dieses Programms erfüllt, ist zu überprüfen ob andere hier aufgelisteten Förderprogramme relevant sein können:
a) Energiesparen in Betrieben (Vorteil: fördert Maßnahmen ab einer Investitionssumme von EUR 1 Mio., fixer Förderungssatz, kein Preiswettbewerb)
b) Transformation der Industrie
c) EU Innovation Fund 2025: eines der weltweit größten Förderprogramme für saubere Technologien.