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Neue FinanzOnline-Verordnung 2027 bringt Änderungen

So werden klassische Zugangsdaten schrittweise zurückgedrängt und dann ab 1. Oktober 2029 für natürliche Personen sogar weitgehend abgeschafft. Sprich, der Weg über die ID Austria wird nun zur Standardlösung:

Per 1. Januar 2027 tritt die neue FinanzOnline‑Verordnung 2027, die mehrere bisherige Verordnungen konsolidiert und modernisiert, in Kraft. Der Schwerpunkt hinsichtlich des Zugangs zu FinanzOnline liegt dabei auf ID Austria und E‑ID. Besonders der Regelfall „elektronische Identität“ (E‑ID) wird forciert. Das Modell „Benutzername + Passwort“ wird deutlich zurückgedrängt und dann Schritt für Schritt nur mehr in Ausnahmefällen zugelassen. Ausnahmen bestehen insbesondere dann, wenn eine Person nicht zur Registrierung einer E‑ID berechtigt ist, wenn die Registrierung bzw. Nutzung einer E‑ID unzumutbar wäre (z.B. man hat keinen Internetanschluss) und natürlich für Parteienvertreter.


Beantragung von Zugangsdaten
Erforderlich ist ein persönlicher Antrag beim Finanzamt Österreich oder eine Online‑Identifikation nach der Finanz‑Video‑Identifikationsverordnung. Dieser muss jeweils durch die betroffene Person selbst erfolgen. Eine Beantragung durch Bevollmächtigte ist zwar möglich, setzt dafür aber eine beglaubigte Spezialvollmacht voraus. Diese Erfordernis entfällt jedoch, wenn der Bevollmächtigte ein berufsmäßiger Parteienvertreter ist.


Neue „Mutwillensstrafe“

Die bisherige Nichtigkeitsfolge bei Nutzung der falschen Funktion wird künftig entfallen. Stattdessen kann (und – in Anbetracht der Budgetsituation – wird) eine so genannte „Mutwillensstrafe“ von bis zu EUR 700 verhängt werden, wenn ein Anbringen, für das eine spezifizierte Funktion und eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung besteht, trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung zur Nutzung der Spezialfunktion immer wieder über „Sonstige Anbringen und Anfragen“ eingebracht wird.


Zurechnung von Anbringen und Missbrauchsschutz

Ein „Anbringen“ gilt in der Regel als von jener Person eingebracht, für die die verwendeten Zugangsdaten bzw. die E‑ID ausgestellt wurden – unabhängig davon, wer tatsächlich am Gerät sitzt. Die digitale Identität bestimmt somit gesetzlich die Verantwortlichkeit.

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Wir, PLACHETKA & PARTNER STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT M.B.H. (Firmensitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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