Für die Gastronomie und das Hotelgewerbe soll das neue Trinkgeldpauschale ab 1. Januar 2026 mehr Rechtssicherheit in Sachen Besteuerung und Sozialversicherung bringen.
Denn nach langem Diskurs hat sich die Regierungskoalition kürzlich darauf geeinigt, dass Trinkgelder weiterhin steuerfrei (inkl. Lohnsteuer!) bleiben. Zudem werden in Hinsicht auf die Sozialversicherung ab dem 1. Januar 2026 die maßgeblichen Trinkgeldpauschalen für beide Gewerbe bundesweit (sprich für ganz Österreich) vereinheitlicht. Folgendes soll für die monatliche Trinkgeldpauschale also kommen:
Für das Jahr 2026 sind für Mitarbeiter mit Inkasso EUR 65,- bzw. für Mitarbeiter ohne Inkasso EUR 45,- als monatliche Pauschale vorgesehen. Im Jahr 2027 sollen sich diese Sätze auf EUR 85,- für Mitarbeiter mit Inkasso erhöhen, wobei der Satz für Mitarbeiter ohne Inkasso unverändert bleibt. Im Jahr 2028 ist eine für beide Kategorien geltende Erhöhung auf EUR 100.- bzw. EUR 50,- geplant.
Tatsächlich erhaltenes Trinkgeld soll zudem künftig nicht mehr für die SV-Beitragsgrundlage herangezogen werden. Auch dann nicht, wenn das Trinkgeld nachweislich (z.B. durch Zahlung per Kreditkarte) oder aufgrund einer Schätzung deutlich höher ist als das SV-Pauschale.
Diese neue Regelung soll Planbarkeit für Betriebe und Schutz vor unerwarteten Nachzahlungen bei Lohnabgabenprüfungen schaffen. Für bereits laufende Verfahren kommt zudem eine Generalamnestie (sprich diese Verfahren werden ohne SV-Nachzahlung abgeschlossen!).
Und für bereits abgeschlossene Fälle, in denen Betriebe aufgrund der tatsächlich erhaltenen Trinkgelder hohe Nachzahlungen leisten mussten, soll eine Härtefallregelung in Kraft treten.
Achtung! Die inj diesem Absatz angekündigten Änderungen warten derzeit noch auf die Gesetzwerdung.
Zudem sind einheitliche Regelungen für folgende Individualfälle vorgesehen:
Eine Aliquotierung bei Teilzeitarbeit. Keinerlei Pauschale, wo normal kein Trinkgeld anfällt (z.B. Altersheim, Systemgastronomie). Bei mehr als einem Monat Urlaub oder Krankenstand entfällt die Pauschale für diesen Zeitraum komplett.