Investitionsfreibetrag: Erhöhte Sätze nur mehr 2026 anwendbar

Ab 1. Januar 2027 fallen die Sätze nämlich auf den Stand von vor 2023 zurück: Seit 2023 kann man bekanntlich bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens einen appetitlichen Investitionsfreibetrag als Betriebsausgabe geltend machen, wobei die Abschreibung durch diesen Freibetrag übrigens nicht berührt wird und somit zusätzlich zusteht. Dieser Freibetrag kann aber […]